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Schwerpunkt · Berufsgenossenschaft BGW

Arbeitsschutz für Betriebe der BGW

Praxen, Pflegedienste, Apotheken und Salons haben eines gemeinsam: kleine Teams, volle Terminkalender und wenig Luft für Verwaltung. Wir übernehmen den Arbeitsschutz so, dass er Ihren Betrieb nicht ausbremst.

Welche Betriebe die BGW versichert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist für einen sehr breiten Kreis von Betrieben zuständig – von der Einzelpraxis bis zur sozialen Einrichtung mit mehreren Standorten. Wir betreuen sie alle, unabhängig von der Größe.

Arzt- und Zahnarztpraxen
Einschließlich Praxisgemeinschaften und medizinischer Versorgungszentren.
Therapiepraxen
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.
Pflege
Ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Apotheken, Hebammen, Tierarztpraxen
Betriebe mit besonderen Anforderungen an Gefahrstoffe und Hygiene.
Friseur, Kosmetik und Fußpflege
Handwerk mit hoher Hautbelastung durch Feuchtarbeit und Chemikalien.
Soziale und kirchliche Träger
Einrichtungen der Wohlfahrtspflege sowie Kindertagespflege.

Typische Gefährdungen in BGW-Betrieben

Die Gefährdungen unterscheiden sich deutlich von denen eines Industriebetriebs. Sie sind weniger sichtbar, führen aber zu einem großen Teil der Berufskrankheiten in Deutschland.

Biologische Arbeitsstoffe
Der Umgang mit Infektionserregern ist in der Biostoffverordnung und der TRBA 250 geregelt – von sicheren Instrumenten über das Hygienekonzept bis zur dokumentierten Unterweisung.
Feuchtarbeit und Hautbelastung
Häufiges Waschen, Desinfizieren und der Umgang mit Chemikalien zählen zu den häufigsten Ursachen für Berufskrankheiten in diesen Branchen. Grundlage sind die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 401; praktisch brauchen Sie einen Hautschutz- und Handschuhplan.
Heben und Bewegen von Menschen
Beim Umsetzen und Mobilisieren wirken Kräfte, die die Richtwerte der Lastenhandhabungsverordnung deutlich überschreiten. Entscheidend sind Hilfsmittel, Technik und Übung.
Psychische Belastung
Sie ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. In Pflege und Betreuung ist das kein Nebenschauplatz, sondern ein Kernthema.

Regelbetreuung oder Unternehmermodell?

Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten haben nach der DGUV Vorschrift 2 die Wahl. Entweder Sie bestellen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt fest – das ist die Regelbetreuung. Oder Sie wählen die alternative bedarfsorientierte Betreuung, das sogenannte Unternehmermodell: Dabei lassen Sie sich als Inhaberin oder Inhaber selbst schulen und holen fachliche Unterstützung nur zu bestimmten Anlässen dazu.

Beide Wege sind rechtlich zulässig. Der Unterschied liegt im Aufwand. Das Unternehmermodell kostet weniger Honorar, dafür Ihre Zeit für Erst- und Fortbildungsseminare – und die fachliche Beurteilung bleibt bei Ihnen. Die Regelbetreuung kostet einen monatlichen Beitrag, dafür verschwindet das Thema aus Ihrem Kalender.

Wir sagen Ihnen offen, welcher Weg zu Ihrem Betrieb passt – auch dann, wenn das gegen einen Vertrag mit uns spricht.

Ab mehr als 50 Beschäftigten entfällt diese Wahlmöglichkeit: Dann gilt die Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.

Was wir für Sie übernehmen

Gefährdungsbeurteilung
Erstellung oder Prüfung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, inklusive psychischer Belastung und der Beurteilung für Mutterschutz und Jugendliche.
Begehungen
Regelmäßige Kontrolle vor Ort mit schriftlichem Protokoll und priorisiertem Maßnahmenplan.
Unterweisungen
Jährliche Pflichtunterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, auf Ihren Betrieb zugeschnitten und revisionssicher dokumentiert.
Betriebsanweisungen
Für Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, dazu Hautschutz- und Handschuhplan.
Behörden und Berufsgenossenschaft
Wir begleiten Sie bei Begehungen durch die BGW und übernehmen den Schriftwechsel.
Dokumentation
Alle Nachweise so abgelegt, dass sie einer Prüfung standhalten.

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