Praxen, Pflegedienste, Apotheken und Salons haben eines gemeinsam: kleine Teams, volle Terminkalender und wenig Luft für Verwaltung. Wir übernehmen den Arbeitsschutz so, dass er Ihren Betrieb nicht ausbremst.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist für einen sehr breiten Kreis von Betrieben zuständig – von der Einzelpraxis bis zur sozialen Einrichtung mit mehreren Standorten. Wir betreuen sie alle, unabhängig von der Größe.
Die Gefährdungen unterscheiden sich deutlich von denen eines Industriebetriebs. Sie sind weniger sichtbar, führen aber zu einem großen Teil der Berufskrankheiten in Deutschland.
Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten haben nach der DGUV Vorschrift 2 die Wahl. Entweder Sie bestellen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt fest – das ist die Regelbetreuung. Oder Sie wählen die alternative bedarfsorientierte Betreuung, das sogenannte Unternehmermodell: Dabei lassen Sie sich als Inhaberin oder Inhaber selbst schulen und holen fachliche Unterstützung nur zu bestimmten Anlässen dazu.
Beide Wege sind rechtlich zulässig. Der Unterschied liegt im Aufwand. Das Unternehmermodell kostet weniger Honorar, dafür Ihre Zeit für Erst- und Fortbildungsseminare – und die fachliche Beurteilung bleibt bei Ihnen. Die Regelbetreuung kostet einen monatlichen Beitrag, dafür verschwindet das Thema aus Ihrem Kalender.
Wir sagen Ihnen offen, welcher Weg zu Ihrem Betrieb passt – auch dann, wenn das gegen einen Vertrag mit uns spricht.
Ab mehr als 50 Beschäftigten entfällt diese Wahlmöglichkeit: Dann gilt die Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.
Unsicher, welche Betreuung Ihr Betrieb wirklich braucht?